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Branche: Elektrotechnik, Elektronik
Unternehmensgröße: Großbetrieb, Konzern (Anzahl Mitarbeiter > 501)
Losgröße: Auftragsfertigung, sehr kleine Losgrößen, Losgröße=1
Unternehmensbeispiel, Unternehmensbefragung und Risikobewertung sind [3] entnommen
Die Norm ISO 9000-1:1994 unterscheidet fünf Interessenspartner. Auch WOHINZ nennt in [5] 5 (7) relevante
Auch WOHINZ nennt in [4] fünf bis sieben relevante Anspruchsgruppen einer Industrieunternehmung, wobei er zusätzlich noch Leistungspartner (Kooperationspartner) anführt, bzw. zwischen gesellschaftlichem Umfeld und Politik unterscheidet.
Kunden unterscheiden bei Fehlern am Produkt nicht, ob diese von Zulieferanten kommen (z.B. Kfz-Beleuchtung, Kfz-Autoelektrik usw.).
Fünf Interessenspartner | |
Externe Kunden Produktanwender Markt | x |
Intere Kunden Mitarbeiter | x |
Eigentümer | x |
(Zu-) Lieferanten | |
Gesellschaft / Umwelt |
Für einen Kunden können sich insbesondere bei der Lebensdauer negativ auswirken
Für den Eigentümer/ Totalausfälle oder Ausbeuteeinbrüche (aufgrund Waferproblemen) kommen dem Unternehmen teuer. Auch die Lieferanten haben großes Interesse an einer fehlerfreien Anlieferung
Äußerst schwerwiegender Fehler: Im Falle einer Anlieferung von fehlerhaften Teilen/ Materialien kann im Falle des Nicht Erkennens des Fehlers das fehlerhafte Teil eingebaut werden mit allen äußerst negativen Konsequenzen beim Externen Kunden. Wird der Fehler erkannt ergibt es abwicklungstechnische Auswirkungen auf die Logistik (äußerst negativ betroffen sind die internen Kunden, Eigentümer und Lieferanten)
Äußerste Verärgerunge sämtlicher Interessenspartner: In diesem Falle sind sowohl externe Kunden als auch die internen Kunden, Eigentümer und Lieferanten äußerst negativ betroffen und daher verärgert. Beim Lieferanten kann es bis zu einer nicht wiederbeauftragung führen. Ecxterne Kunden können sich einem anderen produkt zuwenden.
Faktor B- Gegenüberstellung zu möglichen Fehlerarten und den fünf Interessenspartnern | |||||
---|---|---|---|---|---|
Prozesse aus dem Unternehmensbeispiel(Auswahl) | Mögliche Fehlerschwere | Mögliche Auswirkung | Beschreibung/ Kommentare aus der Sicht der fünf Interessenspartner | *) | Bewertung Faktor B |
Zuv Zuverlässigkeit | Unbedeutender Fehler | Keine wahrnehmbare Auswirkung | Bagatellfehler; können hier übergangen werden. Es ist unwahrscheinlich, dass der Fehler irgend eine wahrnehmbare Auswirkung für den Kunden hat. Der Kunde wird den Fehler wahrscheinlich gar nicht bemerken oder diesen zumindest tolerieren. Beispiel: Kratzer an einer unzugänglichen Stelle. | Nein | 1 |
Mittelschwerer Fehler | Verärgerung des Kunden | Solche mittlere Transportschäden kommen trotz der massiven Ausführung der Produkte leider immer wieder vor. Wenn z.B. Teile abgebrochen sind, führt das zu Reparaturarbeiten und Verzögerungen beim Kunden, welche eine deutliche Unzufriedenheit oder Verärgerung ausgelöst. Der unmittelbare Transportschaden ist wahrscheinlich durch eine Versicherung abgedeckt. Ist aus Termingründen eine Reparatur oder Ersatz nicht möglich, gibt es eine bleibende Verärgerung des Kunden. | Nein | 2-3 | |
Katastrophaler Fehler | massive Verärgerung des Kunden | Dieser Fall ist extrem unwahrscheinlich: Durch einen Transporttotalschaden wird das Produkt für den Kunden unbrauchbar. Der unmittelbare Transportschaden ist wahrscheinlich durch eine Versicherung abgedeckt. Insbesondere dann, wenn der Kunde das Produkt schon dringend benötigt, wird es zu einer massiven Irritation des Kunden kommen. Der Immageverlust für das Unternehmen (Auswirkung für den Eigentümer) ist damit groß. | Nein | 7-8 |
Weiterführende Literatur
Viertler, F.: Bisher unveröffentlichte Unterlagen zur Dissertation