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In vielen Branchen, insbesondere in der Automobilindustrie gibt es verpflichtende Normen und Forderungen, um Fertigungseinrichtungen abzunehmen bzw. die Herstellbarkeit von neuen Produkten mit den bestehenden Prozessen und Verfahren zu prüfen. Eignungsnachweise von Fertigungseinrichtungen, Verfahren und Prozessen werden unter Einbeziehung geeigneter statistischer Verfahren in Eingnungsnachweisen u./o. Qualifikationen der Fertigungseinrichtungen in Vorschriften, Normen u./o. z.B. in Richtlinien von VDA und AIAG gefordert. Auch firmninterne Vorschriften, fallsvorhanden, können zum Tragen kommen (bereits Bestandteil eines bestehenden Qualitätsmanagements).
Die Fähigkeitskenngrößen sind ebenfalls in einschlägigen Vorschriften genormt: Fähigkeitskenngrößen nach DIN 55319-ISO/DIS 21747
Gibt es also relevante Ausfälle in der bestehenden Fertigung, dann sind unbedingt (folgende) Maßnahmen unter Beiziehung der ausreichend vorhanden Normen, Empfehlungen, Fachbücher zu ergreifen. Ich verweise hier z.B. auf (DIETRICH [2]),
Die notwendigen Verfahren selbst gehören zum Handwerkszeug der Prozessentwickler bzw. Fertigungsplaner. Eine mit Schwerpunkt auf das Qualitätsmanagement ausgerichtete Webseite wird sich notwendigerweise auf einschlägige Hinweise und Querverweise (Links) beschränken.
Gibt es Produktionsausfälle, welche einer "nicht oder nicht ausreichend erfolgten Prüfung der Herstellbarkeit" zugeordnet werden können? | |
Handelt es sich um eine Produktion mit Serienfertigung? | |
Sprechen wir von wiederholbaren u./o. stabilen, reproduzierbaren Herstellprozessen? | |
Sind die Herstellprozesse analysiert, ausreichend beschrieben, gibt es Prozessverantwortliche, wird der Prozess über Kennzahlen gesteuert? | |
Erfolgt für die Herstellprozesse eine statistische Prozesssteuerung (SPC)? | |
Sollen neue Fertigungseinrichtungen z.B. mit geringeren Toleranzen angeschafft werden? |
Gibt es die relevanten statistischen Untersuchungen zu den Herstllprozessen? Wenn nicht, so sind entsprechende Stichproben zu ziehen (meist n=5) ; (short term) Unterschiedlich je Fertigungseinrichtung (Maschinenfähigkeit) oder über mehrere Fertigungseinrichtungen und üer mehrere Schichten (long term)
Wie sieht die Stichprobenverteilung aus (zugehöriges Verteilungsmodell?) Sind die Spezifikationsgrenzen/ Toleranzgrenzen gegeben. Sind diese gut begründet oder eher Angsttoleranzen?
Haben die Prozesse zumindest ein cpk > 1,33?
Wenn nicht müssen die statistischen Streuungen u./o. Driften der Fertigungseinrichtungen u./o. Prozesse verringert werden. -> Dazu bedarf es einer Ursachenanalyse für die Herstellprozesse am besten mit Hilfe des ISHIKAWA- Fischgrätenmodells. Lassen sich keine eindeutigen Ursachen finden und bleiben die statistisch bedingten Grundstreuungen bestehen, und lassen sich auch die Grenzwerte nicht erweitern, bleibt nur die Anschaffung/ Entwicklung neuer Fertigungseinrichtungen und Prozesse mit geringeren Streuungen. Auch eine Auslagerung an Fremdfertigungen wäre denkbar.
Gibt es Produktionsausfälle, welche einer "nicht oder nicht ausreichend erfolgten Prüfung der Herstellbarkeit" zugeordnet werden können? | |
Handelt es sich um eine Produktion mit Serienfertigung? | |
Sprechen wir von wiederholbaren u./o. stabilen, reproduzierbaren Herstellprozessen? | |
Sind die Herstellprozesse analysiert, ausreichend beschrieben, gibt es Prozessverantwortliche, wird der Prozess über Kennzahlen gesteuert? | |
Erfolgt für die Herstellprozesse eine statistische Prozesssteuerung (SPC)? | |
Können neu(e) entwickelte Produkte in der bestehenden Fertigung, mit den bestehenden Verfahren und Fertigungseinrichtungen gefertigt werden? | |
Sollen neue Fertigungseinrichtungen z.B. mit geringeren Toleranzen angeschafft werden? | |
Sollen/ müssen neue Herstellprozess oder Herstellverfahren z.B. mit geringeren Toleranzen entwickelt werden? | |
Sollen Verfahrens- oder Prozessänderungen eingeführt werden? Wie sind diese abzusichern? | |
Sollen roduktvarianten eingeführt werden? Wie sind diese abzusichern? | |
Bei Varianten oder Redesign kann man teilweise auf bestehende Erfahrungen zurückgreifen | |
Soll man auf Fremdfertigungen ausweichen? Wie soll man aber eine Fremdfertigung "abnehmen" bzw. qualifizieren? |
Vor der Annahme von Kundenaufträgen oder Angebotslegung hat ganz allgemeine eine Vertragsprüfung zu erfolgen. Diese Vertragsprüfung gilt sowohl im Falle einer eigenen Entwicklungsabteilung bei Produktneueinführungen, bei der Fertigungsüberleitung bei Produkt- oder Prozessänderungen, bei Übernahme von Fremdentwicklungen oder klassische Vertragsprüfung bei der Annahme von Drittaufträgen oder bei der Inanspruchnahme von Fremdfertigungen. Diese Prüfung beinhaltet genauso eine Überprüfung der Herstellbarkeit, ob das zu fertigende Angebotsprodukt mit dem bestehenden Equipment überhaupt fertigbar ist.